1 - Die Heilmittelverordnungen der Patienten/innen werden nach den gültigen Tarifsätzen mit Ihrer Krankenkasse
abgerechnet.
2 - Bei
Privatpatieje nach Behandlungsgrundlage bis zum 1,90 fachen Satz.
3 - Leistungen und detaillierte Preise finden Sie in der Praxis.