1 - Die Heilmittelverordnungen der Patienten/innen werden nach den gültigen Tarifsätzen mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
2 - Bei Privatpatienten/innen berechnen wir je nach Behandlungsgrundlage bis zum 1,90 fachen Satz.
3 - Auflistung der Leistungen und detaillierte Preise finden Sie im Praxisaushang.